Umsatzsteuerratgeber

Zirkuliert in Tausenden von Exemplaren.

Zum Jahreswechsel 2023/2024 haben sich für selbstständige Dolmetscher und Übersetzer keine größeren Änderungen im Umsatzsteuerbereich ergeben. Die aktuelle Version unseres Leitfadens ist die Version 2024.

Wie nahezu alle Dienstleistungen unterliegen Umsätze selbstständiger Übersetzer und Dolmetscher grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Regeln dafür sind jedoch nicht immer einleuchtend. So gelten für die Arbeit für Kunden im Ausland verschiedene Sonderregelungen, getrennt nach Unternehmen und Privatkunden und getrennt nach EU und Nicht-EU.

Leider sind viele Steuerberater und Finanzbeamte mit der speziellen Problematik bei Übersetzern und Dolmetschern nicht vertraut; sogar das Bundeszentralamt gibt manchmal widersprüchliche Auskünfte. Daher haben wir diesen Leitfaden erstellt.

Der Text kann keine eingehende Beschäftigung mit dem Umsatzsteuerrecht ersetzen. Es wurden nur Aspekte aufgenommen, die für Übersetzer und Dolmetscher besondere Bedeutung haben.

Sämtliche Angaben werden nach bestem Wissen gegeben und beruhen auf eigener Erfahrung und zahlreichen fachkundigen Erklärungen, die wir im Laufe der Zeit gelesen oder erhalten haben. Eine Gewähr für die Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Die Angaben stellen keine steuerliche Beratung dar.

Wir sind neugierig: Wer sind Sie?

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